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Regelmäßige Hauptuntersuchung

Vielleicht wissen nicht alle, dass die Hauptuntersuchung (Collaudo) obligatorisch ist, da sonst eine administrative Strafe zwischen 168 und 674 Euro verhängt werden kann (für Autos ist die Hauptuntersuchung spätestens vier Jahre nach der Erstzulassung und danach alle zwei Jahre vorgeschrieben), und dass dem Kfz-Mechaniker eine Standardgebühr zusteht (der ministeriell vorgeschriebene Tarif beträgt 54,95 Euro + MwSt, dazu kommen 10,20 Euro Gebühren des Kraftfahrzeugamts und 1,06 Euro + MwSt Postgebühren, das ergibt insgesamt 78,30 Euro).


SICHERHEITSRÜCKRUF TAKATA-AIRBAG: Probleme bei 1,25 Millionen zugelassenen Fahrzeugen
Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr weist darauf hin, dass in Italien immer noch zu viele Fahrzeuge mit defekten Airbag-Systemen der Marke Takata unterwegs sind. Dies ist kein unerhebliches Sicherheitsrisiko: Im Laufe der Zeit können diese Vorrichtungen verschleißen und bei einer Aktivierung heftig bersten, wodurch gefährliche Metallsplitter in den Innenraum geschleudert und die Insassen verletzt werden können.

Aufgrund des Ministerialdekrets sind die Prüfer der Revisionszentren ab dem 17. Juli verpflichtet, den Status des Fahrzeugs vor der Hauptuntersuchung über die offiziellen Portale zu überprüfen.

Wir empfehlen allen Autofahrern, ihr Fahrzeug vorab unter Angabe der 17-stelligen Fahrgestellnummer (zu finden unter dem Buchstaben E im Fahrzeugschein) selbst zu überprüfen.

HIER KLICKEN, UM DEN RÜCKRUF AUF DER OFFIZIELLEN WEBSEITE ZU PRÜFEN

Was passiert, wenn das Fahrzeug von der Rückrufaktion betroffen ist:

Einstufung STOP DRIVE (Unmittelbare Gefahr): Das Weiterfahren ist aufgrund der extremen Gefahr strengstens verboten. Das Ergebnis der Hauptuntersuchung wird als Aufgeschoben (Sospeso) registriert. Eine erneute Prüfung ist erst nach dem Austausch des Airbags und gegen Vorlage der offiziellen Arbeitsbestätigung des Vertragshändlers möglich.

Rückrufaktion ohne STOP DRIVE Hinweis (Schwerwiegendes Risiko): Das Verfahren unterteilt sich in zwei zeitliche Phasen. Bis zum 30. September kann die Hauptuntersuchung bestanden werden, sofern eine offizielle Terminbestätigung für den Austausch (oder eine Eigenerklärung) vorgelegt wird. Ab dem 1. Oktober ist das Ergebnis ohne erfolgten Austausch zwingend „Wiederholen“ (Ripetere), verbunden mit der Pflicht zur Behebung innerhalb von 30 Tagen und Fahrverbot.